Kanzlei-Info

Herzlichen Willkommen in der Rechtsanwaltskanzlei Roland Oliver Fleischmann!

Sie benötigen einen kompetenten Rechtsanwalt, der Sie individuell berät und im Rechtsstreit erfolgreich vertritt? Ich wahre Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen sowohl in zivilrechtlichen als auch strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, vor Gericht und außergerichtlich.



Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen

Jeder Fall mit seinem zugrunde liegenden Lebenssachverhalt birgt auch bei oberflächlicher Übereinstimmung mit einer Vergleichsgruppe individuelle Schwierigkeiten und Eigenarten. Vorgefertigte Lösungen von der Stange, wie sie uns in zahlreichen Werbebotschaften der Konsumgüterindustrie versprochen werden, gibt es im Bereich der Rechtsanwendung leider oft nicht. Greift man dennoch auf sie zurück, führen sie häufig nicht zu dem angestrebten, erwünschten Ergebnis.

Mein Grundmotiv ist es daher, mich mit meinem Fachwissen den konkreten Einzelproblemen Ihres Anliegens so lange und intensiv zu widmen, wie dies erforderlich ist. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um Streitigkeiten handelt, die sich am besten und einfachsten durch außergerichtliche Bearbeitung und Verhandlung klären lassen, oder ob eine Lösung nur mit Hilfe der Gerichte möglich ist. Sofern Sie sich frühzeitig genug für den Gang zum Anwalt entscheiden, lassen sich in gleicher Weise durch präventive Maßnahmen, zum Beispiel durch entsprechend aufmerksame Formulierung von Verträgen oder durchdachte Gestaltung von Testamenten, zahlreiche Konfliktherde entschärfen, lange bevor diese überhaupt zu einer Auseinandersetzung führen.


Meine Kanzlei ist leicht erreichbar

Ersparen Sie sich Stau, Hektik und Parkplatzsuche in der Innenstadt. Hinter meiner Kanzlei sind ausreichend kostenfreie Parkplätze vorhanden. Auch sonst ist der Kanzleistandort nahe des Messe- und Gewerbeparks Kohlbruck und der Autobahnausfahrt Passau Süd verkehrsgünstig gewählt. Für Nutzer der öffentlichen Stadtbuslinien liegt die Haltestelle „Breslauer Straße“ nur ein paar Schritte von meinem Büro entfernt.



Zum Thema Kosten

Die Gebühren und Auslagen meiner anwaltlichen Tätigkeit berechne ich regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In einem besonders umfangreichen und komplexen Einzelfall oder bei länger dauernder, wiederholter Beauftragung gerade von Firmenkunden kann es allerdings erforderlich und sinnvoll sein, miteinander eine gesonderte Honorarvereinbarung, gegebenenfalls pauschal oder nach Stundensätzen, abzuschließen. Eine solche Vereinbarung darf jedoch die vom RVG vorgesehenen Mindestgebühren nicht unterschreiten.

Unabhängig davon soll nach dem RVG nunmehr für jede Erstberatung eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden. Erfolgt die Erstberatung gegenüber einem Verbraucher, ist die Anwaltsgebühr auf höchstens 190 € begrenzt. Bei Bemessung der Gebühr sind jedoch insbesondere Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit, ihr Wert und ihre Risiken zu berücksichtigen, so dass die Kosten auch deutlich niedriger ausfallen können. Vorbehaltlich einer Beurteilung der genannten Kriterien strebe ich an, im Regelfall eine Erstberatung zu einer Gebühr von 39 € durchzuführen. Die Erstberatung umfasst dabei die Erörterung des Sachverhaltes, das Aufzeigen eines möglichen Lösungsweges und die Bewertung von Chancen und Risiken. Soweit Sie mich daraufhin mit einer Weiterbearbeitung des Falles beauftragen und hierbei erneut gesetzliche Gebührentatbestände verwirklicht werden, wird das Erstberatungshonorar auf diese angerechnet.

Ist eine Rechtsschutzversicherung vorhanden, überprüfe ich, ob der konkrete Fall vom Versicherungsumfang umfasst ist und hole bei Ihrem Versicherer eine Deckungszusage ein.

Soweit Sie bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen unterschreiten und dadurch die Inanspruchnahme von Rechtsanwälten und Gerichten zur Wahrung Ihrer bestehenden Rechte nicht auf eigene Kosten sicherstellen können, kommen unter Umständen Beratungs- und Prozesskostenhilfe von Seiten der Staatskasse in Betracht. Die Beratungshilfe betrifft die außergerichtliche Rechtsberatung durch einen Anwalt, während die Prozesskostenhilfe die Durchführung eines Gerichtsverfahrens ermöglichen soll. Die entsprechenden Anträge können durch mich beim zuständigen Gericht gestellt werden.

Im Ausnahmefall kann es geboten sein, einen Prozessfinanzierer aus der privaten Versicherungswirtschaft einzuschalten.